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Verfassungsgericht der Zentralafrikanischen Republik kippt Krypto-Gesetzgebung

  • Das Verfassungsgericht der ZAR hat wesentliche mit der Verwendung der landeseigenen Kryptowährung „Sango“ verbundene Privilegien aufgehoben.
  • Es entschied, dass der Erwerb der Staatsbürgerschaft, der e-Residency, von Immobilien und anderen Gütern mit  „Sango“ verfassungswidrig ist.

Die ZAR hatte im April als zweites Land nach El Salvador Bitcoin als offizielle Bezahlwährung anerkannt. Später wurde zusätzlich der „Sango“ eingeführt, eine landeseigene Kryptowährung, die das Land in eine „digitale, blockchain-basierte Wirtschaft“ katapultieren sollte.

Die Regierung von Präsident Faustin-Archange Touadéra hatte sich außerdem verpflichtet, eine neue Infrastruktur auf der Grundlage der Blockchain-Technologie aufzubauen, sowie e-Government-Dienste, einen entsprechenden Rechtsrahmen und die nötigen physischen Infrastrukturen mit der Blockchein-Technologie als Herzstück.

Im Juli wurde die Kryptowährung „Sango“ eingeführt, um durch die Tokenisierung der natürlichen Ressourcen des Landes Geld für Wirtschaftsprojekte zu sammeln. Um Investoren anzulocken, wurde für Ausländer ein Programm zur Erlangung der Staatsbürgerschaft, ein e-Residency-Programm und der Erwerb von Immobilien-Eigentum zu vorteilhaften Konditionen vorgestellt.

Mehr zum Thema: ZAR führt nationale Digital-Währung Sango Coin ein

Das Programm sah vor, dass ausländische Investoren gegen die Zahlung von 60.000 US-Dollar in Kryptowährung die ZAR-Staatsbürgerschaft erhalten, wobei sie noch einmal denselben Betrag fünf Jahre lang in „Sango“ als Sicherheit hinterlegen sollten. Wer nur eine e-Residency anstrebte, hätte nur 6.000 Dollar einzahlen und denselben Betrag drei Jahre in „Sango“ hinterlegen müssen. Doch aus alledem wird nun nichts.

Das Urteil des Verfassungsgerichts vom 29. August erklärte das komplette Kapitalbeschaffungsmodell für verfassungswidrig und damit für null und nichtig. In der Urteilsbegründung hieß es nach einem Bericht von Bloomberg unter anderem:

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„Eine Staatsangehörigkeit hat keinen Marktwert.“

Obwohl die Zentralafrikanische Republik für ihren mutigen Schritt, den Bitcoin-Weg einzuschlagen und ihr Krypto-Projekt zu starten, anfangs gelobt wurde, gab es viele Rückschläge. Nach der Zulassung von Bitcoin als Bezahlwährung beschwerten sich das Parlament des Landes und die Bank der Zentralafrikanischen Staaten (BEAC) darüber, dass sie im Konsultationsprozess mit dem IWF übergangen worden waren. Die BEAC reagierte darauf und erklärte den Schritt der ZAR, ein neues Kryptowährungsgesetz zu verabschieden, für „null und nichtig“, da es einen groben Verstoß gegen die für die regionalen Banken geltenden Vorschriften darstelle.

ZAR trifft auf internationalen Widerstand

Lokalen Berichten zufolge sah sich die ZAR später gezwungen, die Verwendung von Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel neben dem zentralafrikanischen CFA-Franc einzufrieren, bis Vorschriften für Kryptowährungen in der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft CEMAC erlassen werden würden. Im Mai distanzierte sich auch die Weltbank vom Plan der ZAR, einen Krypto-Hub einzurichten, was Befürchtungen aufkommen ließ, dass man dem Land die Kredite einschränken würde.

Präsident Faustin-Archange Touadéra zeigt jedoch keine Anzeichen für ein Einlenken in Bezug auf das Sango-Projekt und betonte kürzlich:

„Die digitale Wirtschaft ist der Hebel für die inkludierende Entwicklung des Landes.“

Darüber hinaus erklärte ein Sprecher des Präsidenten gegenüber Bloomberg, dass die Regierung der ZAR weiterhin nach neuen Wegen suchen werde, um denen, die in die landeseigene Sango-Währung investieren, Immobilien und Staatsbürgerschaft anzubieten.

   

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