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USA: Finanzministerium greift durch – und sanktioniert russische Wallets

Die australische Polizei hatte zuletzt kurzerhand eine Krypto-Polizei auf die Beine gestellt (CoinPro.ch berichtete). Bei der Verkündung hatten die Behörden sich mit den Worten erklärt, «dass die Anonymität und die Leichtigkeit der grenzüberschreitenden Transaktionen in Kryptowährungen die Anlageklasse insbesondere für Neonazis attraktiv machen». Das jüngste Vorgehen des Finanzministeriums der USA zeigt, dass Australien nicht unrecht behielt.

US-Finanzministerium sanktioniert russische Wallets

Das Büro für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums hat Adressen für digitale Währungen sanktioniert, die mit einer russischen Militäreinheit in Verbindung stehen. Hierbei soll eine Reihe von BTC-, ETH- und USDT-Adressen vom «Office of Foreign Assets Control (OFAC)» des US-Finanzministeriums mit Sanktionen belegt.

Die gesperrten Adressen werden laut der Pressemitteilung von OFAC, welche am Donnerstag (14. September) herausgegeben wurde, mit der Militärtruppe «Rusich» in Verbindung gebracht. Rusich ist eine Sabotage- und Aufklärungsgruppe mit Verbindungen, die unter verschiedenen Decknamen auftritt. Neben 22 Personen wurde zwei Organisationen wegen Unterstützung der Aggression in der Ukraine sanktioniert. Laut OFAC hat sich Rusich seit langem den von Russland unterstützten Stellvertretern in der ukrainischen Donbass-Region angeschlossen.

USA geht weiter hart gegen Russland vor

«Infolge der heutigen Maßnahme sind alle Vermögenswerte und Beteiligungen an Vermögenswerten der oben genannten Personen, die sich in den USA befinden oder im Besitz oder unter der Kontrolle von US-Personen sind, blockiert und müssen dem OFAC gemeldet werden», so die Behörde in ihrer weiteren Erklärung.

Die bedeutet, dass Unternehmen, die direkt oder indirekt zu 50 Prozent oder mehr im Besitz einer oder mehrerer der Sanktionierten sind, werden ebenfalls blockiert. Auch werden alle Geschäfte von US-Bürgern oder Personen innerhalb der USA verboten, die mit Eigentum oder Anteilen an Eigentum von den Sanktionierten in Zusammenhang stehen. Ausser, diese könnten eine ausdrückliche Genehmigung des OFAC vorlegen, was als eher unwahrscheinlich gilt. In der Liste wurden unter anderem Verbote wie die Leistung oder Entgegennahme von Spenden und die Bereitstellung von Geldern, Waren und Dienstleistungen aufgeführt.

Ob es nun die USA sind oder die EU: Nach dem Einmarsch in die Ukraine haben eine Vielzahl an internationalen Koalition von Verbündeten und Partnern versucht, ihren Zugang zur weltweiten Finanzinfrastruktur weitgehend zu unterbinden. Wie auch die OFAC berichtete, hatte das einstige Zarenreich nach neuen Wegen gesucht, um Zahlungen und Transaktionen abzuwickeln. (mck)

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